Beratung

 

Schon vor Beginn der Pflege können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten und zu finanziellen Aspekten.

 

 

Beratungsbesuche nach §37 SGB XI

Sollten Angehörige oder Bekannte bei Ihnen die Versorgung im Rahmen der Pflegeversicherung übernehmen, so sind gesetzlich Beratungsbesuche vorgeschrieben. In Pflegestufe 1 und 2 müssen diese Besuche halbjährlich und bei Pflegestufe 3 vierteljährlich erfolgen. Gerne führen wir bei Ihnen diese Besuche durch. Dabei werden Sie über mögliche Unterstützungsleistungen oder entlastende Hilfsmittel beraten.