Häusliche Pflege
Häusliche Pflege
Um Leistungen im Bereich der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss der/die Betroffene einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) macht daraufhin einen Termin zur Begutachtung aus. Bei dieser Begutachtung wird festgestellt, ob der Antragsteller bei bestimmten regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate eine Unterstützung nötig hat. Zu diesen Tätigkeiten gehören z.B. im Bereich der Körperpflege Waschen, Duschen und Baden; im Bereich der Ernährung die Aufnahme der Nahrung, im Bereich der Mobilität das Aufstehen und Zubettgehen, das An- und Auskleiden sowie das Gehen und im Bereich der Hauswirtschaftlichen Versorgung Einkaufen, Kochen und Wohnungsreinigung. Der MDK stellt ein Gutachten aus, auf dessen Grundlage die Pflegekasse über den Antrag entscheidet.
Geldleistung:
Wenn ein Pflegebedürftiger durch eine private
Pflegeperson versorgt wird, meist Angehörige, der Partner oder Bekannte,
erhält er zur Absicherung der Pflege finanzielle Unterstützung von der
Pflegekasse. Die gültigen Beträge können Sie bei uns erfragen.
Sachleistung:
Wenn eine Pflege durch private Pflegepersonen nicht möglich oder nicht gewollt ist, besteht die Möglichkeit, Unterstützung durch unsere Sozialstation in Anspruch zu nehmen. Dafür bewilligt die Pflegekasse weitaus höhere Sätze als bei privater Versorgung. Die Pflegeeinrichtung rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Sie berät vor Beginn der Versorgung über den Umfang
der benötigten Leistungen und schließt mit dem Pflegebedürftigen einen
Pflegevertrag ab. Die einzelnen Summen, die je nach Pflegestufe zur Verfügung
stehen, können Sie bei uns erfragen.
Nach Abzug der Kosten für unseren Pflegedienst erhält der Pflegebedürftige einen anteiligen Geldbetrag.
Wenn Sie es wünschen, führen unsere Pflegekräfte gern die Pflege bei Ihnen durch. Dazu erheben wir vor Beginn der Versorgung gemeinsam mit Ihnen den Pflegebedarf, erstellen Ihnen einen individuellen Pflegeplan und unterbreiten Ihnen einen Kostenvoranschlag. Die Kosten werden bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Wert mit der Pflegekasse direkt abgerechnet (siehe oben). Einige Leistungen, die im Rahmen der Pflegeversicherung erbracht werden können, sind:
| Kleine Morgen-/Abendtoilette | |
| Große Morgen-/Abendtoilette | |
| Vollbad | |
| Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | |
| Einkaufen | |
| Reinigung der Wohnung |
Wenn Sie Fragen zu den einzelnen Leistungen oder zum Verfahren haben, besuchen Sie einfach unsere Sozialstation. Wir helfen und beraten Sie gerne!
Sie können unsere Leistungen selbstverständlich auch als Selbstzahler erhalten, sollten Sie noch keine Pflegestufe bekommen haben.
Häusliche Krankenpflege
Sie umfasst alle Leistungen, die von Ihrem Hausarzt verordnet werden können, um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder um das Ziel seiner Behandlung zu sichern. Aber auch vom Krankenhausarzt kann Häusliche Krankenpflege empfohlen werden, um den Aufenthalt zu verkürzen.
Wir reichen für Sie die Verordnung (die uns spätestens am 3. Behandlungstag vorliegen muss) bei den Krankenkassen ein, denn die Leistungen müssen von der Kasse genehmigt werden. Tätigkeiten im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege werden ausschließlich von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt.
Behandlungspflege mit Verordnungsschein:
z.B. Wundversorgung und Verbände, Injektionen, Blutdruck- und Blutzuckermessung, Medikamentengabe, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Stomabehandlung, u.s.w.